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Wahlen im Mittelalter? Vom Dorf bis zum Kaiser

2025/3/19
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Geschichtsfenster

AI Chapters Transcript
Chapters
This chapter introduces the podcast and touches on the subject of elections in the Middle Ages, questioning their existence and nature. It also briefly advertises a book on military obligations in the Late Middle Ages.
  • The concept of elections in the Middle Ages is initially surprising due to the authoritarian and feudal nature of that era.
  • The podcast aims to explore where and how elections took place during medieval times.
  • A book by Mattias Herzer on military history is recommended, indicating its wealth of information.

Shownotes Transcript

Herzlich willkommen bei Geschichtsfenster, mein Name ist André und heute geht es um Wahlen im Mittelalter. Könnte ein kurzes Video sein, könnte man zumindest denken, weil Mittelalter, Feudalismus, Autoritär, wo gibt es denn da Wahlen, wer wählt da was? Schauen wir uns gleich alles an, weil man findet es tatsächlich an ganz vielen verschiedenen Stellen. Genossenschaftliches Vorgehen, Wahlen verschiedener Art und damit werden wir uns heute beschäftigen.

Vorher noch ein ganz kleiner Tipp, denn ich habe vor einiger Zeit schon mal Werbung für dieses Buch gemacht. Mattes Herzer, Wehrpflichten und Herfolge im Spätmittelalter. Nicht wundern, keiner ist gestorben, das ist einfach der Arm von meinem Mikro, muss ich mal umändern. Aber, ähm, großartiges Buch.

Das habe ich nicht, komme auch im Buch ein paar Mal vor. Sehr, sehr schöne Bilder von den Kurfürstlichen, Sächsischen Kriegsknechten und Freunden. Aber es ist vor allem ein Fachbuch, es ist ganz viel geballtes Wissen darin über eben städtische Wehrordnungen, was haben Städter an Ausrüstung gehabt, was gab es an Dörfern an Ausrüstung, Kriegsführung im 15. Jahrhundert und wie gesagt, werden wir da mal reinschauen. Unfassbar viele Informationen, Bildquellen, aber eben auch immer wieder wundervolle Bilder von historischen Darstellungen.

Jeder Art. Und mein großer Traum ist der in Erfüllung gegangen, ich werde angekleidet. Einmal die komplette Abbildung, wie ich in Rüstung eingekleidet werde, das war immer schon ein Traum, das mal irgendwie in einem Buch zu haben. Jetzt habe ich es, aber tatsächlich, das Buch geht vor allem um die Forschung von Mathis Herzer, der wirklich unfassbar viele Quellen ausgewertet hat und hier eben Preise für Waffen hat. Also in meinem Preise-Video habe ich ganz großartig davon profitiert, äh,

auch was Pferde angeht und solche Dinge über Wohnkultur, selbst Badekultur kommt darin vor und es war ganz lange ausverkauft. Wir haben es geschafft, dass innerhalb von einer Woche quasi die erste Auflage rauszuhauen. Jetzt gibt es eine zweite Auflage. Unbedingt mal reinschauen. Kann ich nur sehr, sehr empfehlen.

Holt euch am besten direkt beim Verlag. Den Link findet ihr unten in der Videobeschreibung. Da haben die Leute am meisten von. Davon ist ein kleiner Verlag. Die können das brauchen. Und ich verlose eins davon. Also wer eins dieser Bücher haben will, schreibt in die Kommentare unter dem Video. Ich lose dann aus und einer von euch kann eins davon haben. Wirklich ein unfassbar gutes Buch mit unfassbar viel Information. Kann ich auf jeden Fall nur zuraten.

Wenn wir heute von Wahlen reden, dann denken wir an demokratische Wahlen. Und Demokratie ist so ein Begriff, den wir auch in der Vormoderne haben, gerade so als das Griechenland. Da muss man aber sehr, sehr vorsichtig sein, weil vieles von dem, was die als Demokratie bezeichnet haben, würden wir heute nicht mehr so bezeichnen. Im Mittelalter ist Demokratie eigentlich überhaupt kein Thema. Da kommen wir von Wahlen reden, aber nicht wirklich von demokratischen Dingen. Was ist für uns heute eine freie Wahl?

Artikel 38 des Grundgesetzes sagt, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Also allgemein, alle Bürger dürfen wählen, das ist schon ganz weit vom Mittelalter entfernt. Frei, die Wahlen sind ordnungsgemäß, es wird kein Schmuck gemacht.

Kann man in der westlichen Welt nicht immer so sagen. Gleiche Wahl, jeder hat dieselbe Stimme. Auch das ist, wenn wir uns die Geschichte der Wahlkarten in Deutschland anschauen, wir hatten mal ein Ständewahlrecht im Deutschen Reich zum Beispiel, haben verschiedene Leute unterschiedlich viele Stimmen gehabt oder die Stimmen galten unterschiedlich viel. Geheime Wahl, auch das ist wichtig, was ich wähle, geht niemand anderem was an.

Dazu ist die Wahl auch noch anfechtbar, jeder kann sie letztlich anfechten und das sind die Dinge, die wir heute eben mit einer richtigen Wahl verbinden, das werden wir tatsächlich so nicht finden, aber wir finden durchaus Ähnliches. Vor dem Mittelalter haben wir zum Beispiel schon das Ding, das kennen wir so aus dem germanischen Raum, sage ich gleich noch was dazu, zum Germanen, wird auch als Ding bezeichnet, wird uns gleich wieder unter dem Begriff begegnen.

Aber mit der Entstehung des Frankenreiches, da habe ich auch kürzlich ein Video zu gemacht, also die Merowinger schaffen es, ihre Herrschaft zu konsolidieren. Die Franken unterwerfen andere Stämme und damit endet diese Selbstverwaltung. Das Ding hat keine große Bedeutung mehr. Es bleibt als Gerichtsform

Taucht dann auch später wieder so ähnlich auf. Und es gibt ein Bild dazu. Das ist nur eine Nachzeichnung, aber das Original ist auf der Marc-Auril-Säule in Rom. So um 180 n. Chr. erschienen und zeigt eine germanische Ratsversammlung. Da sind wir auch schon beim Problem. Die Quellen, die wir dazu haben, sind fast alle nicht germanisch. Die sind fast alle römisch. Wir haben dann auch schon so eine Erteilung. Da wird von edlen, von freien und halbfreien gesprochen. Aber das ist die Frage, was davon ist römisch.

Die römische Interpretation, da wird auch von Königen geredet, der Begriff Rex wird da verwendet und diese Tinks, die überleben, wie gesagt, im Frankenreich und später im Heiligen Römischen Reich nicht. In Skandinavien finden wir die noch sehr, sehr viel länger, bis in die Neuzeit, in einigen Fällen sogar als Vorläufer heutiger Parlamente. Tatsächlich gibt es da eine ganz lange Tradition.

Gehen wir, oder ich versuche jetzt mal die Wahlen, die wir so haben, von unten nach oben aufzurollen. Ich fange im Dorf an, ganz unten, und dann geht es weiter nach oben. Und bei den Dörfern haben wir mit dem Wegfall des Willigationssystems entstehen Dorfgemeinschaften. Also die Adligen ziehen sich zurück, die überlassen mehr oder minder die Organisation des Dorfes. Die Dörfer entstehen derzeit eigentlich erst wirklich den Dorfbewohnern. Und das wird auch eben genossenschaftlich organisiert. Steuerliche Selbstverwaltung,

Und diese genossenschaftliche Struktur ist eigentlich angedacht, aber nicht überall überlebt sie, nicht überall findet man sie. Also da haben wir eine ganz große Bandbreite. Aber diese Dorfgemeinschaft, die Kommune oder die Gemeinde ist eigentlich das, was jetzt zusammentritt und das Dorf verwaltet. Und da sehen wir eben Wahlen. Es gibt gewählte Dorfvorsteher. Teilweise werden auch andere Funktionen gewählt. Das Problem ist dabei allerdings, wir haben eine Diversifikation. Die Höfe werden immer mehr aufgeteilt. Das...

Durch Erbrecht werden diese Anteile immer kleiner. Es entsteht so etwas wie eine bäuerliche Unterschicht, teilweise auch ohne eigenes Land. Es gibt dann Häusler, die haben noch ein bisschen Land, Kartner, gibt es auch in ganz vielen anderen Begriffen. Es gibt Halbhufer und Viertelhufler, also die jeweils nur einen Anteil an einem Bauernhof haben. Auch die Höfe werden irgendwann so unterteilt.

Und die Bauernschaft, wird auch teilweise als Nachbarschaft bezeichnet oder als Burschab, dieser Kern der Gemeinde, das sind nur die, die einen Anteil an der Almende haben, deren Hof noch groß genug ist, dass sie Anteil am Gemeinwesen haben, am Gemeindegut. Teilweise sind es auch die Hofbauern, die ein Pferd besitzen und damit die Spannendienste, also einen Teil des Frohendienstes an ihren Grundherren ausführen zu können. Und diese Bauern, die eben zu dieser Gruppe gehören, das sind die, die tatsächlich passives und aktives Wahlrecht haben.

Alle anderen sind auch von der Nutzung des Gemeingutes ausgeschlossen. Also sowas wie Wald, Weide, Wege und Wasserrechte können die oft nicht nutzen oder nur zu bestimmten Bedingungen. Die sind nicht Teil dieser eigentlichen Gemeinde. Und natürlich sind damit auch nur die Hausväter gemeint, also die Vorsteher eines Haushaltes. Alle anderen Hausgenossen, also auch die unmündigen Söhne zum Beispiel, die noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben, alle, die unter diesem Hausvater leben, sind Teil dessen Mund, also Hausvater.

Da kommt auch so etwas wie Mündig her oder Entmündigen, hat alles was mit diesem Begriff zu tun. Die zählen alle nicht dazu. Also diese Hausväter, diese Haushaltsvorsteher, das sind die, die tatsächlich wählen dürfen. Und zu dieser Selbstverwaltung gehören auch die Dorfgerichte. Die haben wir auch relativ häufig. Die haben durchaus auch Anlehnung an das Ting, werden auch teilweise ähnlich genannt. Es ist aber nicht nachweisbar, ob es da wirklich eine Kontinuität gibt oder ob da alte Vorstellungen und alte Begriffe wieder aufgegriffen wurden, weil wir haben da tatsächlich in der Implikationssysteme eine Unterbrechung.

Teilweise haben diese Dorfgerichte eingesetzte Schuldheißen, wie zum Beispiel in der Kurpfalz, da ist das üblich, aber teilweise gibt es auch Richter aus der Dorfgemeinde. Das haben wir zum Beispiel in Sachsen, da haben wir aufgrund der Kolonisation, also der Ostkolonisation, da wurden freie Siedler angeworben oder zumindest wurde ihnen die Freiheit versprochen dafür und daher haben wir in der Region am Ende das Mittel als vor allen Dingen Freibauern mit einer sehr, sehr kleinen besitzlosen oder armen Unterschicht. Also diese bäuerliche Unterschicht, die gibt es ja nicht so groß.

Und egal, ob wir Richter aus der Dorfgemeinschaft haben oder von der Obrigkeit, wir haben in jedem Fall Schöffen.

Und das ist jetzt ähnlich, bei Städten hatten wir das schon mal, die Schöffnbaren, die Geschlechter, die wichtigeren Städten, die geeignet waren für dieses Schöffnamz, sowas ähnliches haben wir auch auf den Dörfern. Das sind auch wieder die wichtigeren Familien, die sind als Schöffn geeignet. Und bei Schöffn, da haben wir, also überhaupt bei Gericht, haben wir auch schon wieder so etwas ähnliches wie ein Wahlsystem. Wir haben eine gemeinsame Entscheidung, vielleicht mit unterschiedlichen Stimmen, aber da haben wir auch schon wieder einen Vorgang, den wir als Wahl, also die Findung des Urteils kann man auch als Wahl bezeichnen.

In der Praxis haben wir extrem unterschiedliche Ausprägungen dieser dörflichen Selbstverwaltung. Wir haben auch sehr, sehr schwierige Quellenlage. Es gibt Aufzeichnungen, die sind meistens am Ende des Mittelalters und je nach Region unterscheidet sich das ganz, ganz stark. Man kann aber festhalten, es gibt diese Selbstverwaltung auf Dörfern, die eben auch auf Wahlen zurückgreifen.

In der frühen Neuzeit ändert sich das Ganze dann sehr deutlich, denn die Landesherren schaffen es, die Macht über die Dörfer an sich zu bringen. Es werden sehr oft die gewählten Vertreter, die gewählte Selbstverwaltung wird durch landesherrschaftliche Amtleute ersetzt. Auch die Almende schaffen es, die Grundherren wieder an sich zu bringen. Das nennt man auch Almender Raub, ist im Sechstern oder großes Thema. Das ist einer der Gründe für die Bauernkriege. In den Artikeln der Bauernkriege wird vor allen Dingen auch der Missbrauch der Almende stark kritisiert.

Aber man kann wie gesagt sehen, auf dem Dorf haben wir schon Ansätze zu suchen. Also ist nicht so gut nachvollziehbar wie in den anderen Bereichen. Wir gehen extra von oben nach unten, weil die Quellenlage natürlich immer besser wird, aber man kann festhalten, auf dem Dorf gab es so etwas durchaus.

In den Städten, ich habe eben schon die Schöffnbaren genannt, das sind so gerade eine Bischofsstädten, so die ersten Ansätze von noch Unfreien, die sich langsam in die Regierung der Stadt bringen. Also das ist so ein Prozess, der sehr lange geht, in einigen Städten früher, in einigen später. Man kann so sagen, mit dem Spätmittelalter haben wir jede Menge Städte, die so etwas wie Selbstverwaltung kennen.

Aber schon eine Stufe darunter haben wir eben diese genossenschaftlichen Verbindungen. Wie gesagt, es gibt erst Schwurgemeinschaften, die diese Schöffe-Bar zusammenfinden, um gegen Bischöfe und ähnliche Stadtherren etwas ausrichten zu können, zumindest etwas entgegensetzen zu können.

Und diese Spurgemeinschaften werden auch immer wieder verboten, setzen sich aber nach und nach durch in verschiedenen Varianten. Einige werden zu den Patriziergesellschaften, in denen sich die Oberschicht versammelt. Eine andere, Handwerker, werden zu den Zünften. Hier haben wir eine Abbildung aus der Schweiz, ein Zünfthaus. Ich nehme an, es sind entweder Schneider oder Tuchscherer. Schere deutet darauf hin, aber...

Wir haben eben so ab dem frühen 14. Jahrhundert eine wirklich festgreifbare, strukturierte Organisation von Zünften und Gilden aller Art. Die unterscheiden sich von Stadt zu Stadt sehr, sehr deutlich. Ähm...

Aber generell haben wir da die Meister, die sind Vollmitglied der Zunft, die haben ein Stimmrecht und es gibt eine Versammlung dieser Zunft, die lustigerweise wieder Ding genannt wird oder auch Morgensprache, gibt es verschiedene Begriffe, je nach Ort, aber da haben wir wieder die Idee des Tinks quasi dabei und in dieser Versammlung wird auch genossenschaftlich entschieden, auch da gibt es Wahlen. Es gibt natürlich als weiteres Krim dann oft einen Zunft-Zumtschatz.

in irgendeiner Art und Weise. Oftmals gibt es auch ein Gremium, die haben auch verschiedene Begriffe, da werden wir gleich in Augsburg zum Beispiel sehen, da gibt es die 13er, die als Gremium fungieren und das sind auch wieder alles demokratisch möchte ich nicht sagen, aber eben genossenschaftlich auf Wahl beruhende Mechanismen, die da funktionieren. Und wenn wir bei den Zünften sind, dann ist es auch ein sehr kleiner Weg zu den Stadträten. Hier ein wunderschönes Bild aus dem Hamburger Stadtrecht, Ende des 15. Jahrhunderts.

Aus den Schöffnbaren, die ursprünglich Ministeriale waren, also unfrei der Stadtherren und den Kaufleuten, die auch als freie Kaufleute bezeichnet werden, weil sie eben nicht so direkt hörig waren wie die Ministerialen, entsteht das, was wir später als Patriziat bezeichnen.

Es gibt dann auch Begriffe wie Konsulus, eben auf das alte Rom bezogen, Ratsbürger, Geschlechter. In jedem Fall diese Patrizia, das ist ein Begriff, der nach dem Mittelalter erst aufkommt, das sind die, die die Stadtverwaltung in dem Moment in die Hand nehmen, indem die Städte irgendeine Art von Selbstverwaltung erreichen. Das ist so ein Prozess, den wir im Spätmittelalter sehr verbreitet haben.

Die allererste Nennung von solchen Stadträten im Heiligen Römischen Reich haben wir recht früh. In Utrecht ist es 1196, in Lübeck 1201 und dann dauert es je nachdem, wer der Stadtherr ist, länger oder kürzer. Gerade die Königstädte, wie zum Beispiel Frankfurt oder Main, werden sehr spät in die Selbstverwaltung entlassen. Und wir haben jetzt in den Städten eben Ratsfege, das sind diese Geschlechter, und die stellen diesen Rat als Gremium und verwalten die Kommune. Das sind dann eigentlich selbstständige Stadtrepubliken geworden, das

Teilweise auch unter der Herrschaft eines Landesherrn, mehr oder minder unmittelbar, manchmal sogar kurzzeitig wie in Mainz unter einem Domkapitel, also da haben wir ein Gremium kontrolliert und es gibt da sehr berühmte Stadtrepubliken, meistens denkt man eben an Florenz, Genua, Venedig, aber im Heiligen Römischen Reich haben wir eigentlich viel mehr, quasi.

Im 50er-Jahr kann man sagen, die allermeisten größeren Städte waren selbst verwaltet. Das ändert sich dann auch in der Neuzeit wieder. Auch da fällt die Selbstverwaltung bei fast allen Städten weg. Es gibt nur ganz wenige, die frei bleiben. Das sind die, die immer als freie Reichstädte bezeichnet werden. So was wie Nürnberg, Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, das sind so die letzten freien Reichstädte. Es gibt noch ein paar mehr, aber es sind tatsächlich nicht mehr sehr viele.

Und auch das Patriziat organisiert sich gerne in Gesellschaften oder Stuben, auch da haben wir natürlich wieder genossenschaftliche Strukturen, die auch ihre Vorsteher eben wählen, die auch die Ratsherren teilweise innerhalb ihrer Stube wählen, das ist nicht überall so, aber teilweise gibt es das, und in Räten bilden sich dann Ämter aus. Es werden Ämter eingerichtet, das bekannteste ist der Bürgermeister.

Es gibt aber auch andere Ämter wie Baumeister, Pfleger, Richter oder so. Die werden teilweise gewählt, teilweise eingesetzt. Da gibt es ganz unterschiedliche Varianten. Und gerade die Zusammensetzung dieser Räte ist sehr, sehr, sehr unterschiedlich. Es gibt so Zahlen als Größe, die immer wieder auftauchen. Also 12, 24, 32, 36 sind sehr beliebt. Wir werden aber gleich auch noch andere Beispiele haben. Die Mitglieder sind teilweise...

... auf Lebenszeit gewählt, teilweise müssen sie zurücktreten, wir haben innere und äußere Räte, das ist ganz unterschiedlich organisiert. In Lübeck zum Beispiel müssen die, in Lübeck zum Beispiel muss jedes Jahr die Hälfte des Rates zurücktreten, dann kommt die andere Hälfte dran.

Auch ob sie gewählt werden in den Rat ist immer unterschiedlich. Wer darf wählen? Die Patrizier, ein Gremium aus Bürgern. Gibt es Wahlmänner? Sind die Zünfte beteiligt oder alle Bürger? Das ist völlig unterschiedlich in den verschiedenen Städten. Und die Bürgermeister gibt es teilweise auch mehrfach. Es gibt oft so den älteren und den jüngeren Bürgermeister, manchmal auch innerer und äußerer Bürgermeister. Die haben auch tatsächlich unterschiedliche Zuständigkeiten. Der ältere ist oft der für die Außenpolitik, der jüngere der für die Innenpolitik. Manchmal rückt der jüngere zum älteren nach.

Also das ist ein ganz, ganz breites Feld. Ab dem 14. Jahrhundert verlangen dann vor allem die Handwerker um Teilhabe. Da haben wir ganz große Konflikte, wir haben immer wieder Zumpfterhebungen, wir haben Aufstände, die können ganz unterschiedlich ausfallen. Es gibt Städte, da wird das Patriziatum komplett entmachtet. Es gibt Städte, da kann sich durchsetzen und die Zümpfe werden umgekehrt verboten, wie zum Beispiel in Nürnberg. Es gibt Regionen, da gibt es dann einen Rat mit Anteil von beidem, unterschiedlich gewichtet. Da habe ich gleich auch Beispiele dafür.

Aber das ist eigentlich immer die Zeit, in der die Zünfte immer stärker werden und da wollen eben auch die Handwerker einen Teil der Macht der Stadt für sich haben. Und in Frankfurt zum Beispiel besteht der Rat aus drei Bänken nach den Zünfterhebungen, nachdem man sich geeinigt hat. Es gibt die Schöffnbank, da sind die Patrizier. Es gibt die Gemeine Bank, die nominell aus reichen Kaufleuten, Akademikern, Ärzten und ähnlichem besteht. Tatsächlich sind das auch Patrizier. Frankfurt hat zwei Patriziergesellschaften, die haben Patrizier.

Haben beide Bänke unter Kontrolle, weil sie eben diese Leute in ihre Gesellschaft aufnehmen. Und die Fünfte haben dann eine dritte Bank mit 15 Sitzen und sind eben dann zumindest im kleineren Teil einer Regierung beteiligt. Es gab in Frankfurt 338 gezählte Berufe.

Es ist in der Moderne gezählt worden, was aus den Quellen zu finden ist, aber es gab nur 23 Zünfte in der Zunftliste. Und davon waren nur 10 ratsfähig, nämlich die Wollweber, Metzger, Schmiede, Bäcker, Schuhmacher mit je zwei Sitzen im Rat. Außerdem die Kirchner, Gärtner, das sind letztlich stadtliche Ackerbürger, die haben sich ja Gärtner genannt, die Löher, also die, die Lohe, sprich Leder verarbeiten, die Fischer und die Krämer mit je einem Sitz. Also auch selbst die sind unterschiedlich starke Wichte.

Ein anderes schönes Beispiel haben wir in Augsburg. Da haben wir tatsächlich einen Augsburger Rat, der kriegt gerade eine Krone überreicht. Und das ist ein relativ kompliziertes System. Das ist ein wunderschönes Beispiel, wie unterschiedlich es sein kann. Da gibt es den Großen Rat, in dem 17 Zunftmeister sitzen, von 17 Zünften, aber auch dazu jeweils die anderen 12 Mitglieder der 13er Rede dieser Zünfte.

Und dazu 15 Patrizier. Hier sieht man, das Verhältnis ist sehr unterschiedlich. Also über 200 Handwerker, aber nur 15 Patrizier. Da hat sich der Machtkampf etwas anders ausgewirkt. Insgesamt sind 236 Mitglieder im Großen Rat. Ist auch mehr so eine

repräsentative Versammlung, die hat gar nicht so viel zu entscheiden. Es gibt einen kleinen Rat, in dem sitzen nur die 17 Zunftmeister und die 15 Patrizia, also schon völlig anderes Verhältnis, fast 1 zu 1. Der hat eben 44 Mitglieder. Es gibt den alten Rat, der besteht aus ehemaligen Bürgermeistern und der kleine Rat und der alte Rat zusammen, die bilden den inneren Rat. Kompliziert genug.

Der bestimmt dann wieder die 13er, das ist die eigentliche Stadtregierung Augsburgs, bestehend aus zwei Bürgermeistern, einem älteren, einem jüngeren, zwei Sieglern, also die das Stadtsiegel bewahren und auch eben Siegeln, also Siegelbewahrer, drei Baumeistern, spannendes Amt, denn da haben wir schon so baupolizeiliche Aufgaben, es geht um Feuerschutz, es geht um, wie müssen die Dächer gedeckt werden, was darf überhaupt gebaut werden, 13er.

Drei Einnehmer, also die sich um die Einnahmen kümmern, heute würde man das wahrscheinlich als Kämmerer bezeichnen und drei weitere Mitglieder des Rates. Ein schönes Beispiel für so eine städtische Regierung. Wie gesagt, auch da, das Wahlsystem ist in keinster Weise demokratisch. Selbst wenn alle Bürger wählen dürfen in einer Stadt, dann sind wir höchstens bei einem Drittel der Einwohner.

Es gibt Städte, die haben das versucht mehr zu machen. Also Frankfurt hat tatsächlich das erklärte Ziel, alle Einwohner zu Bürgern zu machen. Das war aber die Ausnahme und hat auch nie wirklich funktioniert. Andere Städte waren da sehr exklusiv, also da konnte nicht jeder Bürger werden, aber selbst im besten Falle sind nur die Bürger daran beteiligt und in den allermeisten Fällen nicht mal die. Es gibt jene Menge Städte, da Nürnberg ist ein schönes Beispiel, da war das wirklich ein ganz, ganz kleiner Zirkel aus herrschenden Familien, die das unter sich ausgemacht haben. Und auch so, wenn wir von den italienischen Stadtrepubliken reden, nirgendwo haben wir so etwas ähnliches wie Demokratie. Das sind immer kleine

Also immer die Oberschicht, die das Ganze unter sich ausmacht. Aber wir haben trotzdem Ratssitzungen, wir haben auch teilweise öffentliche Ratssitzungen. Es gibt die Möglichkeit, sich eben an den Rat zu wenden. Das ist schon viel, viel mehr, als wir sonst im Mittelalter haben. Es ist schon zumindest so nahezu republikanisch, würde ich mal sagen. Aber auch die Städte haben dann weitere Gruppierungen. Wir haben Städte und Ständebünde.

Es gibt da immer wieder größere Bündnisse, vor allen Dingen auch im Spätenalter, aber schon im Jahr 1254, im Winterregnung, bildet sich der erste große Städtebund, der Rheinische Städtebund.

Der sieht die Probleme, die durch die mangelnde Durchsetzungskraft des Königs oder der Könige in dem Fall zu sehen sind und organisiert sich, um dem entgegenzuwirken. Gerade Zölle am Rhein sollen dadurch verhindert werden. Das, was man damals auch als Raubritter bezeichnet hat, wurde bekämpft. Ob es jetzt Raubritter sind, hängt immer von der jeweiligen Sichtweise an. Da waren auch Landesherren Mitglied. Es ist also nicht nur ein Städtebund, es ist vor allem ein Ständebund. Die Städte fungieren da auch als Landesherren ihrer jeweiligen kleinen Städte.

aber das ist so ein ganz, ganz bekanntes Beispiel. Die Schweizer Eidgenossenschaft ist wahrscheinlich der erfolgreichste dieser Städte und Ständebünde, indem sich dann eben auch die Kantone und auch die Städte wie Bern zum Beispiel verbünden, um ihre Interessen durchzusetzen. Es gibt in Thüringen einen Städtebund im Jahr 1304, es gibt den Oberlausitzer Städtebund 1346, wahrscheinlich noch bekannter und erfolgreicher die Hanse, die wird 1356 gegründet,

gegründet. Ist auch ein sehr schönes Beispiel für solche Bünde. Und dann gibt es den Schwäbischen Städtebund von 1376 und den Zweiten Rheinischen Städtebund von 1381, die sich zum Süddeutschen Städtebund verbünden, auch im Jahr 1381. Und 100 Jahre später gibt es dann nochmal den Schwäbischen Bund, einen ganz großen Bund, der aus Städten und Landesherren besteht und der wird in der frühen Neuzeit nochmal ganz wichtig, weil das ist der Hauptakteur gegen die Bauern in den Bauernkriegen. Da haben wir nochmal so eine große

große Verbindung. Und natürlich auch die haben ihre Städtetage, die treffen sich, es werden Schiedsgerichte eingestellt, gerade die Hanse ist bekannt mit ihren Hanse-Tage, auch jede Menge Städte, der Mitglied sind, gibt es auch genaue Regularien und das sind alles wieder politische Verbindungen, in denen Wahlen eine Rolle spielen. Da haben wir überall genossenschaftliche Systeme in unterschiedlicher Art und Weise, aber gerade es auch Schiedsgerichte eingerichtet werden, die man anrufen kann, zeigt eben, dass es da keine wirkliche Vormachtstellung gibt.

Auch der Adel macht das gerne nach. Es wird im Jahr 1379 in der Wetterau der Löwenbund gegründet, dem dann sich etliche Regionen anschließen. Es gibt den Löwenbund auch in Franken, den Niederlanden, Schwaben, Elsass und im Preißgau. Das sind letztlich Anhänger des Gegenpapstes, Clemens VII., während des Schismas, also Papst gegen Papst und die Anhänger des einen verbündet sich gegen die Anhänger des anderen, also das alte Spiel, äh,

Die sind auch ein großer Gegner des Städtebundes von 1381, den ich vorhin hatte. Also die sind letztlich die beiden großen Gegner. Dann haben wir 1466 den Löwlerbund. Klingt ganz ähnlich, hat aber einen Hintergrund. Hier sieht man die Ordnung dieses Bundes. Da ist genau aufgeschrieben, wie der sich zu organisieren hat. Man sieht diese unfassbare Menge an Siegeln darunter. Übrigens toll, wie die Siegel tatsächlich aussahen. Also gar nicht so viel rot, wie man denkt. Und immer mit dieser Gelbwachs-Siegelkapsel drumherum. Das finde ich ganz spannend. Also wer mal Siegel nachmachen möchte, so sollten die aussehen.

Der Löwlerbund ist letztlich ein Bund gegen den Herzog von Bayern München, die führen auch einen kleineren Krieg, werden unterstützt vom Friedrich III., also dem Kaiser, das ist so eine typische Art der Politik. Dann haben wir Sankt-Georgenschild, der mit dem Schwäbischen Bund später verschmilzt und das sind oft Bünde, die die Wahrung der kleineren Adligen verfolgen.

Also das sind die Nicht-Großadlinge, weder die Fürsten noch die Herzöge, die sich da zusammenschließen, sondern eher Grafen und reichsunmittelbare Ritter und so etwas, die versuchen ihre Interessen da irgendwie durchzusetzen und die sich sehr sehr oft an diesen Städtebünden orientieren. Es gibt auch Adelsbünde wie den Wetterauer Grafenverein von 1422, der auch in der Neuzeit noch eine Rolle spielt, weil sie eben in der Reichstagspolitik involviert sind.

Und auch diese Bünde haben genau wie die Städte und die Hanse-Tage ihre Versammlungen, haben ihre Schiedsgerichte, haben ihre gewählten Vorsteher, haben auch so Legislaturperioden, wie oft muss man sich treffen, in welchen Abständen, wie wird der jeweilige Vorsteher gewählt. Also es ist alles etwas, wo Wahl gang und gäbe ist. Kommen wir mal zum ersten Stand, dem Klerus, und da haben wir Wahlen wirklich als systemimmanentes Element. Ist einfach nicht denkbar ohne.

Im Normalen läuft man eines Priesters, nicht so sehr, aber sobald wir zu den Vorstehern von Gruppen kommen, finden wir Wahlen. Bei Äbten, bei Bischöfen. Bei Äbten, da ist schon ein schönes Bild, die Mönche haben ihren Abt gewählt, der auch irgendwie so halb begeistert aussieht. In den Benediktsregeln finden wir schon in Kapitel 64 den Absatz, bei der Einsetzung des Papstes soll man stets so verfahren. Es werde der bestellt, den die ganze Gemeinschaft einmütig in Gottesfurcht gewählt hat oder ein noch so kleiner Teil in besserer Einsicht. Letzter Teil kann man unterschiedlich bezeichnen.

aber es geht eigentlich darum, dass es eine Art Mehrwertswahlrecht gibt, eine Klostergemeinschaft. Die Mönche wählen aus ihren Reihen den Abt. So ist es eigentlich gedacht. Das ist das, was Benley vorgestellt hat. In der Realität haben wir diese gleiche Wahl nicht ganz so oft, denn es gibt natürlich immer politische Einmischungen. Gerade im Verlauf der Klostergeschichte werden Äbte letztlich Fürsten, Territorialherren und dann ist immer Politik im Spiel, die Familien sind im Spiel. Also es ist nicht so, dass das...

völlig ohne äußere Einmischung funktioniert. Heute Nacht nehmen wir jetzt die Tourstreit, auf den komme ich gleich noch, sind Klöster halt in der Politik fest verankert, sind Lehnsnehmer und haben deswegen auch weltliche Aufgaben zu erfüllen.

Insgesamt sind Klöster eh oftmals für die Bessergestellten, sprich auch bei den Äbten hat man sehr häufig Adlige und es ist auch gar nicht sinnlos für die Klöstergemeinschaft einen Adligen zu wählen, weil der kennt sich in dem Geschäft aus, der hat Verbindung, der hat auch Familie hinter sich. Also das ist so eine Situation, da gibt es verschiedene Gründe, aber wir haben tatsächlich die Posten eines Abtes relativ häufig in der Hand von Adligen.

Und nach dem Vorbild von Klöstern haben wir solche gewählte Vorsteher natürlich auch bei anderen religiösen Gemeinschaften. Also die geistlichen Ritterorden, die Templer zum Beispiel haben einen gewählten Großmeister, das ist vollkommen normal, ähm,

die ganzen nicht anerkannten klösterartigen Gemeinschaften. Es gibt ja immer wieder so Gruppen, die sich organisieren, selbst die ganzen Ketzerbewegungen, Katara, Waldense, haben letztlich ähnlichen Aufbau, die orientieren sich alle eigentlich immer in diesen klösterlichen Gemeinschaften und sowas wie Beginen und Begaden sind natürlich auch komplett daran orientiert und wenn diese Beginenhäuser groß genug sind, sind sie nicht überall, wir haben oft sehr kleine, dann haben wir auch da oft

Wahlsysteme, um Vorstand zu finden. Wichtiger wird das Ganze sogar noch bei den Bischöfen, denn die sind ja tatsächlich mehr noch als die Äbte. Reichsfürsten haben ein weltliches Gebiet und gerade mit den Erzbischöfen haben wir da sehr, sehr große Machtbereiche.

Unter den Otonen und Saliern, also vom 10. bis 12. Jahrhundert haben wir das Reichskirchensystem. Unterberufen auf das Eigenkirchenrecht, das bedeutet, dass ein Grundherr Mitbestimmung bei der Kirche auf seinem Land hat, der hat sie gestiftet, der kann mitreden, der kann den Priester einsetzen, das haben wir gerade im frühen Hochmittelalter sehr, sehr häufig, werden eben die Bischöfe sehr gerne von weltlichen Fürsten oder vom König eingesetzt. Gerade die Otonen versuchen eben ihre Bischöfe selber auszuwählen, weil die auch ein

in ihrem Hof, in der Hofkapelle eine Rolle spielen. Die stützen sich sehr auf die Bischöfe in ihrer Machtausübung. Im 10. Jahrhundert gibt es dann allerdings von Cluny aus eine Klosterreform, mal wieder eine von den vielen Reformen. Und im 11. Jahrhundert, in der Nachfolge des ganzen Poch, dann die Kirchenreformbewegung auf die Kirchenfreiheit. Die Libertas Ekklesia, die Kirche soll von solchen Äußerungen und Beeinflussungen frei sein. Und da kommt es dann eben zum Konflikt zwischen Kaiser und Papst.

Nikolaus II. ist Anhänger dieser Reformbewegung und will die Bedeutung des Papstamtes erhöhen, regelt die Papstwahl neu und versucht den Einfluss des Kaisers auf die Kirche zu mindern.

Der Streit um das Recht auf die Einsetzung des Bischofs von Mailand eskaliert dann schließlich und führt zur Exkommunikation König Heinrichs IV. Von mir habt ihr vielleicht schon mal gehört, das ist der mit dem Gang nach Canossa. Und genau dieser Gang nach Canossa, der ist so das, was in der Geschichte ein bisschen groß festgehalten ist. Der Kaiser zwingt den Papst quasi, ihn wieder aufzunehmen, um ihm zu vergeben. Und eigentlich erst danach geht dann wirklich der Streit um die Investitur, also die Einsetzung der Bischöfe im Heiligen Römer reichlos. Also Mailand war so der

Der Anfang, danach wird es heftiger, weil es geht um das allgemeine Recht, wer darf Bischöfe und Äbte einsetzen. Der Kaiser sagt, er darf das, weil es sind ja auch weltliche Fürsten. Der Papst sagt, nee, darf nur die Kirche. Und das Ganze endet 1122 im sogenannten Wormser Konkordat.

Der Kaiser räumt allen Kirchen die kanonische Wahl ein, also die dürfen nach kanonischem Recht wählen. Papst Kallix, der zu der Zeit Papst ist, beim Päpsten brachte er das ja wahnsinnig schnell durch, räumt im Gegenzug dem Kaiser oder dem König das Recht ein, dass Verhandlungen über künftige Bischöfe in seiner Anwesenheit stattfinden sollen und in Streitfällen darf er auch entscheiden. Das ist so ein

der wieder zukünftige Streitfälle provozieren kann. Außerdem darf der neue Bischof nicht mehr wie bisher mit Ring und Stab seine weltlichen Hoheitsrechte verliehen bekommen, sondern nur noch mit dem Zepter. Ist eine Sache des Rituals. Der Kaiser darf nicht mehr genauso wie früher sein Lebensverhältnis einleiten, aber es ist tatsächlich nach der Bischofswahl, nach der Investitur als kirchlicher Bischof, wird er auch noch weltlicher Lehnsnehmer. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Damit fällt dann die Wahl der Bischöfe an das Domkapitel oder auch Kathetralkapitel oder Domstift. Seit dem 9. Jahrhundert haben wir diese klosterähnlichen Gemeinschaften am Bischof sitzen, die dem Bischof bei Verwaltung, bei klerikalen Aufgaben, bei Seelsorge helfen sollen und unter anderem auch das Chorgebet in der Kathedrale betreffen.

also so regelmäßige Gebete, daher kommt der Name für sie, Kanoniker, kommt von Kanon. Und wenn man heute mal in manchen Kathedralen ist, zum Beispiel der Dom in Mainz, der hat einen Kreuzgang. Das kommt daher, dass eben an diesen Kathedralen noch eine klosterähnliche Gemeinschaft gelebt hat. Die Mitglieder werden eben Kanoniker genannt, manchmal auch Stifts, Chor- oder Domherren. Und hier haben wir ein Bild von so einem Chorherrn mit der Almut hier.

Ich hoffe, ich habe es richtig aussprochen. Ich habe keine Ahnung. Es ist dieser Fellumhang. Den finden wir auf mehreren Bildern. Das ist das Zeichen eines Stiftschor- oder Domherren. Der ist hier aus dem Todtanz. Der Tod holt alle, auch den Chorherrn. Und das ist wirklich so das Zeichen sehr, sehr lange für diesen Stand. Und mit dem Wormser Konkordat sind die eben auch das Wahlgremium für die neuen Bischöfe. Die dürfen entscheiden. Und die Wahlformen seit dem 4. Laterankonzil 1215 im kanonischen Recht sind die geheime Mehrheitswahl, Electio pers crudinium,

Die Wahl durch Vertrauensmänner aus dem Domkapitel, also nicht alle wählen, sonst werden erst Wahlmänner bestimmt, die dann die eigentliche Wahl durchführen. Die Elekzio per Kompromissum und die Wahl durch einmütige Akklamation. Die Elekzio quasi per Inspiration, also Gottes Inspiration kommt über die Leute und durch Akklamation wird ein Nachfolger bestimmt. Gibt es tatsächlich ein paar Beispiele dafür.

Das sind auch bis heute die üblichen Wahlformen im kanonischen Recht, da hat sich tatsächlich nichts dran geändert. Und diese Kanoniker gibt es in zwei Formen, es gibt die Regularkanoniker, die ein Gelübde ablegen, Teil eines Ordens sind und letztlich einem Mönch ähnlich leben, meistens der Augustinus-Regel folgen, nicht der Benedikts-Regel, also etwas andere Klosterregeln, und es gibt die Säkularkanoniker, das sind Priester, die gehören aber keiner Ordensgemeinschaft an,

Und ich habe letztens schon ein Bild gezeigt hier aus Regensburg, die Auffindung einer Hostie und da sehen wir eben mehrere Dom- oder Chorherren, die kannst du alle in diesen grauen Pelzmänteln zu erkennen, die hatten wir eben schon, die Almut hier und da ist eben ein Bischof in Begleitung seiner Chorherren, das ist so tatsächlich das Bild, das man im Mittelalter auch gehabt hätte.

Diese Säkularkanoniker sind tatsächlich für einen Adel sehr interessant, da kann man seine Kinder gut unterbringen, da hat man ordentliche Pfründe, die sind höher stehend, also das ist tatsächlich auch in der Kirchenhierarchie nichts ganz Geringes und daher ist es tatsächlich beliebt, die in so einem Domkapitel unterzubringen, aber auch den Zugang zu diesem Domkapitel wird auch schon durch eine Wahl entschieden. Das bestehende Domkapitel wählt, wen es aufnimmt, also da muss man schon entsprechend, wenn man rein möchte, Argumente haben.

Und mit der Zeit löst sich auch dieses klosterähnliche Leben ein bisschen auf. Gerade die Säkularkanoniker sind da immer weniger involviert. Ähm...

Und da dieses Domkapitel die Macht hat, den Bischof zu wählen, haben sie auch die Macht, Forderungen zu stellen. Also der Bischof, der gewählt werden möchte, wahnsinnig hohes Amt, wahnsinnig hohe Einnahmen, muss sich mit diesem Wahlgremium gutstellen. Offiziell ist die Kirche natürlich gegen jede Einflussnahme und Bestechung ist strengstens verboten, kann zur Exkommunikation führen, aber ist natürlich klar, es werden Absprachen getroffen, teilweise werden die auch vertragsartig ausgearbeitet, also wie immer da eine Wahl zum neuen Bischof passiert, es werden normalerweise Verhandlungen geführt.

Für junge Adelige ist dieser Posten als Domherr immer ein großartiges Sprungbrett für eine kirchliche Karriere. Und ein schönes Beispiel dafür ist Hermann von Hessen. Den kennt ihr aus dem Video über die Belagerung von Neuss, das war der Verteidiger von Neuss. Der wird 1450 als Sohn eines Landgrafen gewählt, des Landgrafen von Hessen. 1461, mit elf Jahren, wird er dann ins Domkapitel von Köln gewählt, wird also Domherr. 1461

1463 wird er auch noch das in Mainz gewählt und 1465 auch noch das in Worms. Also er ist an drei Orten Domherr, hat die Pründe aus diesen drei Domkapiteln, schon gar nicht schlecht. 1473, also mit 23 Jahren wird er zum Stiftsverweser in Köln gewählt. Die liegen gerade im

Fede gegen den Erzbischof, werde ich gleich noch was dazu erzählen. Mit 25 dann ist er Verteidiger von Neuss, muss ich natürlich reinbringen, die Belagung von Neuss ist ganz wichtig und für die erfolgreiche Verteidigung wird er dann vom Kaiser zum Stiftsgubernator ernannt. Er behaltet also das Erzbistum ohne Erzbischof zu sein. Tatsächlich muss erst der alte Erzbischof sterben, bevor er nachfolgen kann. 1480 stirbt dann der Erzbischof von Köln, Herr

Hermann von Hessen wird Nachfolger und 1498 wird er zusätzlich zum Erzbischof von Köln noch zum Fürstbischof von Paderborn. Also das ist so eine

hochadelige Kirchenlaufbahnen, inklusive, wie gesagt, mit elf Jahren ins Domkapitel gewählt zu werden, gar kein Thema. Der ist zum Priester geweiht, klar, selbstverständlich, aber ob er am Anfang seiner Karriere da wirklich zu geeignet war, keine Ahnung. Später wird er tatsächlich ein sehr friedfertiger und sehr wohl auch den Quellen nach sehr effektiver und guter Bischof, erstaunlicherweise, aber es zeigt eben sehr schön, wie sowas funktioniert. Und auch die Universitäten

Als kirchliche Organe sind natürlich ähnlich organisiert. Auch da haben wir Wahlen aller Art, also egal ob zum Rektor oder zu verschiedenen Posten. Wir haben da auch ein Gremium, die Doktoren und Professoren der Universität, die zusammen sind. Da gibt es auch teilweise, sieht man hier diese großen Zepter, die sieht man heute noch in Universitäten wie Oxford, da gibt es ganz viel Ritual drumherum. Aber letztlich sind kirchliche Organe, die genau dieses kanonische Wahlrecht auch übernommen haben.

Und weil wir gerade bei Stiftsfäden waren, natürlich, Bischöfe sind auch Fürsten, daher sind die Interessen sehr weltlich und die Nachfolge kann teilweise zu sehr heftigen Fäden führen. Da gibt es zum Beispiel die Münsterische Stiftsfäde, in der sich die Graben von Heuer und der Kölner Erzbischof Dietrich von Mörs, also letztlich zwei Familien, streiten. Es gibt aus jeder Familie jeweils einen Kandidaten und in der Folge sind sieben Jahre Kleinkrieg, bis dann der Papst einen Unbeteiligten als

Bischof einsetzt, aber das sieht man, welche Folgen das haben kann. Die Mainzer Stiftsfede ist sehr heftig. Dieter von Isenburg wird durch das Domkapitel gewählt, ist aber nur schwer in der Lage, diese Wirtschengelder an den Papst zu bezahlen. Das ist eine Maßnahme eigentlich gegen Ämterkauf, das soll verhindert werden und deswegen müssen neue Äbte und Bischöfe ab dem 30. Jahrhundert ein Drittel ihrer jährlichen Pfrunde an den Papst abgeben. Als Gebühr ist offiziell freiwillig, man wird nicht gezwungen, aber...

Man sieht ja, was passiert, wenn man es nicht macht. Und das wäre im Fall von Dieter von Isenburg im

Erzbischof Mainz 20.000 Gulden, also richtig viel Geld. Und er stellt sich offen gegen diese Forderungen, damit verdirbt er sich quasi mit Papst und Kaiser. Und der Kaiser bannt daraufhin Dieter, setzt ihn ab und wählt stattdessen, oder er nennt stattdessen Adolf von Nassau. Hier haben wir das Grab, der linke von den beiden ist Adolf von Nassau, der rechte ist ein Familienmitglied, auch ein von Nassau, der vorher schon Erzbischof in Mainz war.

Man sieht, man hat es geschafft, wenn man so einen Grab hat. Ziemlich beeindruckend. In der Folge kommt es dann zum Krieg zwischen mehreren Parteien, unter anderem dem Erzbischof von Trier, dem Bischöfe von Metz und Speyer, dem Grab von Württemberg, dem Magra von Baden auf der einen Seite, die Stadt Mainz, Lüse von Nassau und Pfalzgraf bei Rhein auf der anderen Seite.

Es gibt Überfälle, es gibt Verwüstungen und schließlich kommt es 1462 zur Schlacht von Säckingen. Die gewinnt Friedrich von der Pfalz, auch Friedrich der Siegreiche genannt. Und obwohl jetzt die Vermündung Dieter von Isenburg gewonnen hat, gelingt es Adolf von Nassau 1462 die Stadt Mainz durch Verrat zu nehmen. Es kommt zu Straßenkämpfen, Plünderungen, der Stadt wird die Selbstständigkeit entzogen und viele Bürger werden der Stadt verletzt. Also damit endet die Geschichte von Mainz als selbstbestimmte Stadt.

Nach dem Tod Adolf von Nassau wird dann ausgerechnet Dieter von Isenburg, also der andere, zum Erzbischof gewählt und tritt die Regierung wieder an. Aber man sieht, welche Ausmaße das Ganze annehmen kann. Und noch heftiger ist die Kölner Stiftsfede zwischen Erzbischof Ruprecht von der Pfalz, ja, das ist der Bruder von Friedrich im Siegreichen, den wir eben hatten, und der Stadt Köln. Dazu kommen noch die Landstände, das Domkapitel, sind alle munter beteiligt. Die wählen dann eben Hermann von Hessen zum Stiftsverweser, der aber erst später König wird. Und da wird dann auch noch der

Er hat sie von Burgund reingezogen, es kommt zum großen Krieg, also die Belagung von Neuss, das Reich wird reingezogen und am Ende haben wir zigtausend Soldaten aus dem ganzen Reich dastehen, bevor das Ganze irgendwie sich in Wohlgefallen auflöst. Aber man sieht tatsächlich diese Stiftsfäden, der Streit um die Einsetzung eines Bischofs kann ganz große Ausmaße annehmen, wirklich heftig. Und eine weitere ganz wichtige kirchliche Institution, die mit Wahlen zu tun hat, sind die Konzile.

Wir haben in der Kirchengeschichte extrem früh, schon im ersten Jahrhundert, soll es das Apostelkonzil von Jerusalem gegeben haben. 325 haben wir das Konzil von Nicea, von Konstantin einberufen, das dann ganz viele Weichen stellt, so in der Bibelauslegung, in der Entstehung der Kirche. Das ist katholische Kirche und orthodoxe Kirche haben sie ja noch nicht getrennt, das passiert erst später, also es ist wirklich noch ein okkulmenisches Konzil.

Und im späten Alter kommt dann diese Konzilsidee ganz massiv zurück während des großen Schismas. Wir haben mehrere Päpste und Gegenpäpste und da wird das Konzil von Konstanz einberufen, 1414 bis 1418. Da sehen wir gerade ein Bild aus der Konzilschronik. Die soll das Schisma beilegen. Tut das auch, es wird ein neuer Papst ernannt. Nebenbei werden noch Ketzer wie Jan Hus verbrannt. Also das Ganze hat weltpolitisch echt was bewegt. Da gibt es ganz viele Dinge, die daran hängen.

In der Folge davon wird dann in Basel noch ein weiteres Konzil abgehalten.

Da haben wir ein Bild aus der schädlichen Chronik darüber. Das Tag von 1431 bis 1449 soll eigentlich die Kirche grundsätzlich reformieren. Auch etliche Forderungen aus der Reformation werden hier schon besprochen. Dummerweise stürzen sie dann in Konflikt mit dem Papst. Es kommt dann sogar zum letzten Gegenpapst, Papst Felix V. Der verliert dann aber die Unterstützung der deutschen Reichsfürsten, ebenso des Kaisers, und verliert damit den Machtkampf. Und spätestens mit Pius II., auch noch im 15. Jahrhundert, der im Prinzip sagt,

alle Versuche, die Sie gegen den Papst zu stellen,

enden mit Exkommunikation, damit ist diese Konzilsidee letztlich durch und das Papstprimat ist wieder hergestellt. Aber es gibt so in der Geschichte der Kirche etwa 50 Jahre, in denen diese Konzilsidee ganz, ganz wichtig war und die Idee herrschte, dass das Konzil sogar über dem Papst steht. Also der kein völliges Primat hat, sondern es ist eine genossenschaftliche Verbindung der Kirche. Da reden wir wieder überhaupt nicht von basisdemokratisch oder ähnlichem, wir reden da von dem hohen Kirchenfürst. Also es ist zwar, es finden zurwahlen statt und wir sind wieder ganz, ganz weit oben, aber diese Idee gab es tatsächlich eine ganze Weile.

Und auch Parlamente haben wir durchaus im Mittelalter. Erstmal, ich hatte vorhin schon das Ting, das sind letztlich schon Parlamente, die an manchen Orten auch überleben.

Im Parlament in heutiger Sicht ist das natürlich auch nicht, weil auch da wieder nur ein Teil, nämlich die Freien oder die Wohlhabenden eine Entscheidung haben und das ist bei den anderen mittelalterlichen Parlamenten ganz ähnlich. Wir haben im Königreich Leon, also im heutigen Spanien, 1188 bereits eine große Adelsversammlung, in Portugal haben wir 1254 eine Versammlung, bei der auch nichtadelige Bürger beteiligt sind, also das sind alles so Versammlungen, die den König beraten sollen.

In England haben wir einen Vorläufer des Parlaments mit dem angelsächsischen Vitina Gemott, wer mal Harry Potter gelesen hat, das Zauberer Gemott hat den Namen genau daher, das wiederum auf einem Ting ursprünglich beruht und die Versammlung durfte durchaus auch den König bestätigen, auch jenseits der Abfolge, König ernennen und konnte den König sogar absetzen. Der König musste auch kein Nachkommen eines anderen Königs sein. War oft so, aber es war nicht zwingend. Aber mit der Eroberung durch die Normannen endet auch dieses

Form letztlich. Mit der Magna Carta 1215 kommt es allerdings wieder zurück. Dadurch entwickelt sich ein königlicher Rat, die Curia Regis, die langsam zu einem Parlament sich entwickelt, dem seit 1256 auch Stadtbürger angehören dürfen. Und das 1341 zwei Kammern erhält das House of Lords und das House of Commons. Hier haben wir das Chapter House in Westminster, das zwischen 1352 und 1396 der Versammlungsort dieses Parlaments war. Kann sich sehen lassen. Netter Ort.

Die Mitglieder dieses Parlaments sind zum größten Teil tatsächlich gewählt, anders als in anderen Parlamenten, aber das passive und aktive Wahlrecht war sehr eingeschränkt. Erstmal, um da gewählt werden zu können, muss man schon herausgestellt sein. Also es gibt zum Beispiel eine Bestimmung, dass alle mit einem eigenen Land, mit einem Ertrag von mehr als 40 Schillingen im Jahr überhaupt wählbar sind.

Aus den Reihen werden dann die sogenannten Knights of the Shire bestimmt. Zwei für jedes der 37 Counties, die zur englischen Krone gehört haben. Die sitzen dann eben in diesem Parlament. Die Kandidaten werden oft vorgegeben. Also es ist oft so, dass die Kandidaten vom König zum Beispiel vorgegeben werden, zwischen denen dürft ihr wählen. Und zum Beispiel in Nottinghamshire 1460 werden vier Kandidaten vorgeschlagen.

Alle ritterbürtig und es gibt unter 500 Stimmen insgesamt. Also daran kann man schon absehen, die Anzahl der Wahlberechtigten war sehr, sehr, sehr gering. Der beste Kandidat kriegt etwas über 150 Stimmen. Da reden wir überhaupt nicht von irgendwas, wo die Massen beteiligt waren, dass sie nicht so durch die englischen Bauern wählen durften. Das war wieder sehr, sehr eingeschränkt.

Auch in Frankreich gibt es ein Parlament seit dem 14. Jahrhundert. Da haben wir eine Zeichnung, eine sehr schöne Zeichnung nebenbei dieses Parlaments. Lustigerweise sehen wir da oben auch Frauen drin sitzen. Also wenn man diese Bank rechts oben ganz an der Wand, das sind Frauen. Die anderen davor, die ähnliche weiße Wickel um den Kopf haben, das sind tatsächlich Männer, die einen Pelzkragen haben. Aber das oben sind eindeutig Frauen.

Dieses Pariser Parlament hat letztlich die Aufgaben eines Berufungsgerechtes. Die sind vor allen Dingen in rechtliche Dinge involviert und ab dem 1500 gibt es noch 13 weitere Lokalparlamente. Also auch da haben wir in Frankreich etwas so das ähnliche wie ein Parlament und auch im Heiligen Römischen Reich gibt es so etwas ähnliches.

Seit dem 12. Jahrhundert entwickeln sich die Hoftage, an der der König seine Hochadeligen zu sich ruft, langsam zu Reichstagen. Da gibt es mehrere Beispiele, auch große Entscheidungen, auch Steuern werden da beraten. Allerdings erst ab dem 16. Jahrhundert nimmt das wirklich den Charakter eines Parlaments ein. Und da gibt es auch nur ganz kleine Anteile von...

gewählten Personen. Es gibt zum Beispiel unter den wahlberechtigten Mitgliedern dieses Reichstages mehrere, die sich eine Stimme teilen müssen. Es gibt zwei geistliche und vier weltliche Kuriatstimmen, die sich mehrere Grafen und Kirchenherren teilen. Die müssen vorher im Prinzip bestimmen, wie stimme ich ab? Wer von uns geht in dieses Parlament? Da haben wir dann Leute, die durch eine Wahl in dieses Parlament, in diesen Reichstag gekommen sind, aber das ist wirklich ein ganz kleiner Teil. Also im

Reichstag des Heiligen Römischen Reiches sitzen vor allen Dingen Leute, die das per Geburt, per Amt oder ähnliches einnehmen. Und wo wir schon im Heiligen Römischen Reich gelandet sind, können wir gleich zur Königswahl weitergehen. In der Antike außerhalb des Römischen Reiches haben wir in den germanischen Stammesverbänden, wenn man so bezeichnen möchte, bereits Herzöge. Da muss man vorsichtig sein, da werden oft fremde Begriffe verwendet, aber bei diesen Stammesverbänden, das sind keine Völker, wie man sie lange vorgestellt hat, das sind wirklich so Pädagogen,

Personalverbände, oft wild zusammengestellt, die vor allen Dingen gemeinsam auf Krieg ziehen, die vor allen Dingen irgendwie gemeinsam agieren und da ist es naheliegend, dass jemand gewählt wird. Es gibt ja keine Dynastien, es gibt ja keine geborenen Könige. Für den Kriegszug wird ein Oberhaupt gewählt, das ist eben oft dieser Herzog, wird auch oft als Rex bezeichnet, aber da haben wir im Prinzip die Grundlage für das Ganze. Ähm,

Das Frankenreich ist dann mit den Merovingern wiederum eine Erbmonarchie. Die schaffen es tatsächlich, die Erbfolge an sich zu bringen. Bei den Karolingern ist das letztlich genauso. Es stehen direkte Erfolge. Das heißt, wir haben die ersten fast 400 Jahre im Heiligen Römischen Reich tatsächlich keine aktive Wahl. Wir haben eine Erbmonarchie, was interessant ist, weil gerade das Heilige Römische Reich als Wahlmonarchie so bekannt geworden ist. In anderen Regionen haben wir das dagegen durchgehend. Skandinavien und England sind zu der Zeit noch Wahlmonarchien.

England bis 1066, aber auch Monarchen wie Johann Ohneland oder später in Rosenkriegen Heinrich IV. werden immer noch durchs Parlament eingesetzt oder zumindest bestätigt. Schweden ist bis 1544 eine Wahlmonarchie, Dänemark sogar bis 1660, Böhmen auch bis 1526, allerdings ist die böhmische Krone lange in der Hand der Habsburger, ganz ähnlich wie übrigens die Krone des Heiligen Römischen Reiches auch. Ungarn ist bis 1687 eine Wahlmonarchie,

Frankreich faktisch bis 987, bis zur Wahl Hugo Capets zum König, also dann beginnt die Sönestin der Carpe Dinger, aber die sind auch lange noch wirklich juristisch eine Wahlmonarchie, nur dass jeweils ihre eigenen Söhne immer wieder rein...

Das Königreich Jerusalem ist auch rein die Jura eine Balmonarchie, also da haben wir auch wieder eine Art Versammlung, die den König bestimmen könnte, auch die müssen tatsächlich zeremoniell gewählt werden, auch wenn es tatsächlich gar keine große Rolle gespielt hat. Man sieht aber, es ist eher schon der Normalfall. Gerade aus dem frühen Mittelalter kommend haben wir in ganz vielen Regionen eine Balmonarchie.

Im Heiligen Römisch Reich ist es dann der Tod des letzten Karolingers, Ludwig das Kind, 911, der eine Wahl auslöst. Konrad I., Herzog von Franken, ist ein naher Verwandter des letzten Königs, oft an seinem Hof, das ist so ein ganz ausschlaggebender Punkt, er ist tatsächlich in die Regierung schon halbwegs involviert. Und der westfränkische König ist in der Zeit zwar immer noch ein Karolinger, den lehnen die ostfränkischen Adeligen aber ab, also das, was dann das Heilige Römische Reich wird.

Der westfränkische König ist nicht zu erfolglos und daher nicht akzeptabel. Da treffen sich an den Vorscheinen in Franken die Herzöge von Sachsen, Schwaben und Bayern zusammen eben mit dem Herzogtum Franken, das sind so die vier wichtigen Herzogtümer in der Zeit und wählen unter sich eben einen Nachfolger. Es ist ganz unklar, wer wahlberechtigt ist, aber die Rolle der Herzöge ist offensichtlich sehr wichtig.

Und damit haben wir eben einen gewählten König, Konrad I., dessen Nachfolger Heinrich I., Herzog von Sachsen, ist auch der erste Nicht-Frank auf dem Thron, da haben wir nochmal eine Wahl. Der begründet dann allerdings direkt wieder mit seinem Sohn Otto die Linie der Otonen, wieder eine Dynastie. Und ab dann haben wir eigentlich im Heiligen Römischen Reich nur noch Wahlen bei Aussterben einer Linie. Da kommen die Großen des Reiches zusammen, also die geistlichen und weltlichen Fürsten. Anfangs sind die Herzöge ganz wichtig, später werden auch andere Fürsten dabei bedeuten. Und schon im

Im Sachsenspiegel sehen wir eben das Bild, dass oben die kirchlichen Fürsten, unten die weltlichen Fürsten sind, da werden die Erzämter auch schon angedeutet und unten eben huldigen die versammelten Fürsten dem neuen König. Wir haben auch ein paar genauere Angaben zu diesem Prozedere, zum Beispiel bei der Königswahl 1125 nach dem Ende der Salier wird in Mainz,

Gewählt, und zwar eine Elekto per Kompromissum, also es werden Wahlmänner gestellt, die vier Herzogtümer, Bayern, Schwaben, Frank und Sachsen, sollen jeweils zehn Wahlmänner stellen, die sich zusammen auf einen Kandidaten einigen. Klappt nicht so ganz, denn die scheitern und daher werden drei Kandidaten aufgestellt. Es gibt eine Liste von drei Kandidaten, Friedrich, der Herzog von Schwaben, Lothar, Herzog von Sachsen und Leopold Magra von Österreich, also auch mächtige Fürsten.

Und es kommen wieder die Großen des Reiches zusammen und sollen ihn wählen. Und erst mit dem Ende der Staufer, Mitte des 13. Jahrhunderts, wird dann tatsächlich das Heilige Römische Reich wirklich zu einer durchgehenden Wahlmonarchie.

Da kommt es 1256 zur Doppelwahl von Frankfurt. Das ist das erste Auftreten eines festen Kurfürstenkollegs. Zu denen gehören zu dem Zeitpunkt eben schon die, die später auch sein werden. Also die drei geistlichen Fürsten. Erzbischof von Köln, von Mainz und von Trier. Der Pfalzgraf bei Rhein. Der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen. Die sind alle gesetzt. Der König von Böhmen kommt als Siebter dazu. Den hat der Sachsenspiegel noch ausdrücklich ausgeschlossen. In Frankfurt wird das das erste direkte Problem. Denn der

König von Böhm gibt seine Stimme gleich zweimal ab, es werden zwei Könige gewählt, das Interregnum geht munter weiter. Aber damit ist schon so dieses Kurfürstenkolleg festgesetzt. Wir haben jetzt ein Wahlcremium, das feststeht bis zum Ende des Reiches tatsächlich. Anfang des 14. Jahrhunderts wird das Ganze auch in der Goldenen Bulle verschriftlicht, also da haben wir so eine Art Verfassung, die es wirklich genau vorschreibt, wie das sein soll. Und ganz wichtig, da wird der König gewählt. Man hört oft was von der Kaiserwahl, der Kaiser wird nicht gewählt, sondern der Kaiser ist ein kreuzschrömmiger König, der dann vom Papst

Anfangs, zumindest im Mittelalter, vom Papst gekrönt wird. Aber da haben wir tatsächlich beim Kaiser keine Wahl involviert. Das ist immer der König und ob der König Kaiser wird, hängt von Faktoren ab, aber letztlich kann man die

von ihrem Machtbefugnis sehr ähnlich sehen. Es gibt noch die Argumentation, wenn es einen Kaiser gibt, ist der König wieder vakant, was einige Kaiser dazu nutzen, ihre Söhne zu Königen zu machen, um so eine Art Erbfolge hinzubekommen. Und wir wissen auch, die Habsburger übernehmen das Ganze dann, sind über mehrere Jahrhunderte durchgehend Kaiser. Also wir haben letztlich eine, auch hier wieder wie in anderen Ländern, eine de jure Wahlmonarchie, die de facto eine Erbmonarchie geworden ist. Das haben wir tatsächlich gar nicht mal so selten. Und auch wenn...

Bei kirchlichen Wahlen, wo jede Art von Bestechung streng verboten war, wie sie wahrscheinlich trotzdem stattgefunden hat, ist das bei der Königswahl eigentlich Teil des Systems. Sie ist offiziell auch verboten, die Goldene Bulle verbietet das selbstverständlich auch, aber auch da haben wir wieder das selbe, was ich eben schon bei den Bischofswahlen hatte. Wir haben einen sehr, sehr lukrativen Posten, den ein kleines Gremium vergeben kann an einen anderen Adeligen.

Der muss Zugeständnisse machen. Das ist schon von Anfang an ein Aushandlungsprozess. Wer das Amt haben will, der muss richtig, richtig dafür bezahlen. Das haben wir auch später nach dem Mittelalter. Ganz bekannt ist dann die Fugger, die für Karl V. einschreiten und da große Summen bezahlen. Aber letztlich ist das hier nicht mal verdeckt. Es ist nicht mal irgendwie Korruption, sondern es gehört einfach dazu, dass vor der Wahl schon Verhandlungen geführt werden und vor der Wahl schon Gelder fließen an die Kurfürsten. Das ist einfach wirklich Teil des Ganzen.

Noch über der Wahl zum Kaiser steht dann eigentlich noch die Papstwahl. Anfangs wird der Bischof von Rom, und das ist letztlich der Papst, sondern es genauer nehmt, durch die römische Gemeinde bestimmt. Überhaupt im frühen Christentum bestimmt die Gemeinde ihre Vorsteher. Teilweise werden Priester noch gewählt, später werden die Bischöfe eingesetzt. Manchmal dann auch unter Aufsicht der benachbarten Bischöfe, die da einen Einfluss drauf hatten. Es wird dann auch

Irgendwann geht es also über, dass die Kirchenvertreter Kandidaten festlegen oder einen Kandidaten festlegen. Der Vorschlag wird dann den römischen Gläubigen mitgeteilt, die Zustimmung oder ablehnen können. Gerade diese Zustimmung durch die römische Gemeinde ist für die Papstwahl noch sehr lange sehr, sehr wichtig. Also die haben tatsächlich einen großen Einfluss. Es ist auch teilweise so, dass die patrizischen Familien in Rom die Papstwahl in den Händen haben.

1969 wird dann festgelegt, dass der Kandidat aus dem römischen Klerus stammen müsse. Das ist eine ganz lange Zeit üblich. Wird dann erst im Hochmittelalter wieder geändert, dass auch nicht-Römer Papst werden dürfen und nur noch die Kardinäle ein aktives Wahlrecht haben.

1245 wird dann die Zweidrittelmehrheit eingeführt, sprich die Kardinäle müssen mit Zweidrittelmehrheit den Papst bestimmen und die Kardinäle, die den Wahlort verlassen, verlehnen ihr Stimmrecht. Also da haben wir dann schon den ersten Anfänger einer Wahlversammlung, man muss dabei sein, man muss vor Ort sein und schon 1274 wird dann die Isolation von der Außenwelt bestimmt, damit haben wir im Prinzip das heutige Konklave.

dass wirklich man sich zurückzieht und den neuen Papst ausmacht, das kennt man aus Filmen und ähnlichem, und ausgerechnet der Koalitin dem Fünften, einem Einsiedler, der nach zweijähriger Vakanz des Papststuhls durch eine Elektio per Inspiration umgebetet wird, sprich nach mehreren Wahlgängen, die man sich auf niemanden einigen konnte,

Hatte mir die eigene Jünger gesagt, nehmen wir diesen Einsiedler, alle sind einverstanden, der heilige Geist ist über sie gekommen, hat sie inspiriert und damit ist die Wahl gültig. Und ausgerechnet der erlässt dann ein System, das bis 1621 Bestand hat, nämlich das Zustimmungswahlrecht. Die zu dem Zeitpunkt 40 Kardinäle wählen aus einer Liste, die teilweise 20 Kandidaten umfasst und können beliebig vielen Kandidaten eine Stimme geben.

Wer am Ende die meisten hat, das Ganze soll es vereinfachen, das Ganze soll das zu führende System einfacher werden. Wird es nicht, das spielt da nicht viel Rolle. Und bis heute werden die Wahlzettel verbrannt.

Ganz bekannt ist dann eben, dass man was dazu gibt, dass mir der Rauch weiß oder schwarz ist, dann kann man sehen, dass der neue Papst gewählt ist. Hier haben wir ein Bild aus Konstanz vom Konzil, wo eben auch ein Konklave stattfand, da wird noch offenbar nicht mit Rauch gearbeitet, da zeigt man das noch anders an, aber dieses berühmte Habemus Papam, das ist dann eben das Ziel der Konklave und dann ist der neue Papst gewählt.

Offiziell führt die Bestechung bei der Papstwahl zu Exkommunikation und zur Ungültigkeit der Wahl. Ist heute tatsächlich anders, hat sich geändert, im Mittelalter war das die Auffassung, aber auch da findet natürlich trotzdem jede Menge Absprache statt, jede Menge Bestechung, da geht es um Machtpositionen und absurderweise haben teilweise sogar Könige Vetorecht dabei, also...

Und Frankreich teilweise, Spanien irgendwann später nachmittelt, also auch Österreich schaffen es da irgendwie die Position zu bekommen, dass sie ein Veto einlegen dürfen und die Wahl anfechten dürfen, wenn der Kandidat nicht genehm ist. Und da sieht man, was für eine politische Dimension das Ganze hat, wie wichtig da Einfluss ist und natürlich kann man da auch nicht von irgendwie freien oder fairen Wahlen ausgehen.

Gerade die Papstwahl ist so ein Beispiel für eine Wahl, die eigentlich immer schon da war und gerne übersehen wird, dass die Kirche bei all ihrer autoritären Formen, die sie auch bis heute zum Teil hat, immer noch so eine, na demokratisch möchte ich es nicht nennen, aber so eine Wahlkomponente hat, die eigentlich durch alle Stufen, alle Abstufen der Kirche ziehen und das übersieht man ganz gerne. Also wir haben jetzt jede Menge Beispiele gehabt, nichts davon ist demokratisch, nichts davon ist eine gleiche Wahl.

Aber viele Leute haben in ihrem persönlichen Umfeld Wahlmöglichkeiten, von unten im Dorf über die zünfte Stadträte bis zum Adel, da gibt es ganz viel, aber man muss immer noch so ausgehen, dass weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung immer davon ausgeschlossen ist. Auf den Dörfern ist die Unterschicht ausgeschlossen, in den Städten sind die Nichtbürger ausgeschlossen, es sind immer exklusive Städte.

Kreise der wählen dürfen. Wahlrecht im Mittelalter an sich ist schon etwas Exklusives. Dazu zu gehören, da ist man schon Teil einer exklusiven Gemeinschaft. Es ist nie was, was alle beinhaltet. Hausgenossen, das sind alle Frauen, alle Kinder, auch alle Kinder, die keinen eigenen Haushalt haben, alle Verwandten, alle Knechte, alle Mägde, die sind alle Teil einer Hausgemeinschaft und damit auch komplett ausgeschlossen. Das wird dann eben über den Hausvater, über den Vorsteher ausgeübt. Das sind auch alles Leute, die überhaupt nichts haben. Also

Es ist noch exklusiver. Wir haben noch weniger Leute, die tatsächlich ein aktives oder passives Wahlrecht ausüben können. Ja, dennoch, es sind viele Bereiche, in denen im Mittelalter gewählt wird und auch wenn nichts davon demokratisch ist, hättet ihr all diese Dinge aufzählen können, hättet ihr gewusst, dass es so viel Wahl, so viel Mitbestimmungsrecht auf verschiedenen Ebenen im Mittelalter gibt.

Ich war tatsächlich erstaunt, ich hab das Skript geschrieben und mir sind kurz vor Beginn des Videos noch zwei Dinge eingefallen, die ich völlig übersehen hatte, die ich dann mit heißer Nadel dazu packen musste. Vielleicht hab ich noch weitere Sachen nicht gehabt, es gibt ja auch noch so Verwaltungsdinge, die Friesen haben zum Beispiel eine Herrschaftsform in der Verbindung oder in der Versammlung eine Rolle spielen, da gibt's ganz viele Beispiele. Wenn ihr sowas habt, schreibt's in die Kommentare, was hab ich alles übersehen, wo hab ich nicht dran gedacht.

Würde mich interessieren, was ihr noch beizutragen habt und ich hoffe, es war trotzdem für euch interessant und ich würde mich freuen, wenn ihr beim nächsten Video wieder dabei seid. Vielen Dank, macht's gut und bleibt gesund.